2023 – Ein Rückblick

Nach 30 Jahren explodiert ein Vulkan. Ein launischer Rückblick auf 2023 und was davor geschah

Dreißig Jahre ist es her, dass sich ein kleines Team der Uni Saarbrücken auf den Weg nach Amsterdam machte zur damals schon vierten ICAIL Tagung über „Artificial Intelligence and Law“ (http://2be.legal/2023/2449).  Die Erinnerung hieran ist leider verblasst. Wir liefen auch nur im Vorprogramm und fehlen in den Proceedings. Insgesamt war 1993 ein sehr ereignisreiches Jahr etwa mit einem denkwürdigen EDV-Gerichtstag. Es erreichte seinen Höhepunkt für mich persönlich mit meinem Antritt bei C.H.Beck in München, den ich nach knapp zehn ausgesprochen produktiven Jahren wieder verließ. 

Nach vielen kleinen und kleinsten Beben explodierte dieses Jahr, 30 Jahre später, der Ki-Vulkan in einer selbst für Seismologie/KI-Experten ungeahnten Heftigkeit. In meiner LinkedIn-Blase,  gab es 2023 – gefühlt – kaum ein anderes Thema als künstliche Intelligenz – KI und Recht (AI and Law) genauer gesagt. 

LinkedIn

Mit einem von Anfang an kritischen Blick bin ich in sozialen Medien auf den KI-Zug (wieder) aufgesprungen. Es war auch ein Experiment, wie man mit regelmäßigen Statements zu einem akuten Thema seine Reichweite vergrößern kann. Es geht! Für meine Betrachtung des Themas ChatGPT aus der Laiensphäre habe ich nicht nur Lob geerntet. Aber gerade die teils heftige Kritik (Ich hätte von der Technik keine Ahnung… Wenn das erst einmal richtig trainiert ist…) war es, die mich bis heute an dem  Umgang mit dem Thema zweifeln lässt. Man hätte das System m.E. nie auf eine unvorbereitete und unkontrollierte Nutzerschaft loslassen dürfen. Nun ist die Kiste der Pandora geöffnet. 

emozipnal.xyz

Im Wesentlichen auf zwei Wegen erfolgte meine Annäherung an generative KI: Das eine war ein launisches A6 Heft, was ich mit Herzblut gestaltet und immerhin in drei Auflagen herausgebracht habe. Es enthält Texte aller Art, vollständig generiert von ChatGPt, zu einem fiktiven Medikament „Emozipnal“. Diejenigen, die es gelesen haben, fanden es doch zumindest amüsant – selbst die Presse. Viele waren auch beunruhigt. Ziel erreicht.

schwarzfahren.legal

Ein anderer Weg war der Versuch, einen inhaltlich banalen aber rechtlich eben doch etwas fordernden Fall mit ChatGPT zu lösen. Es ging um die Frage, ob Minderjährige die berühmten 60,-€ bezahlen müssen, wenn sie in Öffis ohne Fahrkarte unterwegs waren. Die Frage scheidet sogar die juristischen Geister. Manchmal bringt sie erstaunliche Wissenslücken selbst bei den Profis zutage. Aber die KI als Repräsentantin des durchschnittlichen Web-Wissens ist tatsächlich mit dem Thema bis heute hoffnungslos überfordert. Mal sehen, wie es damit weiter geht.

Am Ende des Jahres hat die KI schon so etwas wie Normalität erreicht. In die Standardprogramme ist sich integriert, die Schulen lernen damit umzugehen, erwachsene Menschen unterhalten sich über und mit KI und selbst Journalist:innen lassen sich ihre Beiträge vorformulieren. „Wortwandler“ heißt die Anwendung bei unserer Lokalzeitung. Die Politik gelobt eine bessere Förderung der „neuen“ Technik und die Entwickler schreiben schon deshalb auf alles irgendwie auch KI drauf, egal ob sie drin ist oder eben nicht.

facebook

In meiner anderen Blase übrigens, der Facebook-Blase, gab es zwar auch KI, aber irgendwie war es kein Thema. Da ging es um Themen, die aktuell nicht ganz so getypt werden: Demokratie, Menschenrechte, Umwelt und Natur. 

War sonst noch was in diesem Jahr?

Der Verlag R&W hat einen Onlinekommentar an den Markt gebracht. Und ich durfte dabei helfen. Das war ein schönes Projekt. Und dann war da ein hervorragender #EDV-GT , dessen Vorstand ich die Ehre habe, nunmehr anzugehören. Und ich habe endlich wieder mal unterrichtet: An den Universitäten in Mainz und Bielefeld – ja das gibt es wirklich. Und natürlich durfte auch da KI nicht fehlen. 

Und dann gab es den einen oder anderen Kommentar zu den öffentlichkeitswirksamen, aber eben ansonsten unwirksamen und fragwürdigen Maßnahmen des BMJV etwa in Sachen Klimakleben. Symbolpolitik gegen Populismus ist wirklich etwas, was die Welt nicht braucht…

Kraft Verlag übernimmt „Heidelberger Musterverträge“

23.01.2022: Ab 2022 wird die Traditionsreihe „Heidelberger Musterverträge“ unter der Marke des Kraft Verlags digital und im Print weitergeführt. Darauf einigten sich der die dfv-Mediengruppe als bisheriger Verlag mit Dr. Matthias Kraft.

„Man mag es kaum glauben, aber seit ich digitale Produkte mache wünsche ich mir, die Heidelberger Musterverträge digital umzusetzen. Und das ist schon eine ziemlich lange Zeit“ meint Dr. Matthias Kraft. Er ist Rechtsanwalt, sein Schwerpunkt liegt aber seit mehr als einem Vierteljahrhundert in der Digitalisierung von Produkten juristischer Fachverlage. Den eigenen Kraft Verlag gibt auch schon seit 2005, allerdings bisher mit einem sehr überschaubaren Programm.

In Zeiten von LegalTech haben digitale Vertragsmanagementsysteme einen echten Boom erfahren. „Es ist nicht der erste“, erinnert sich Kraft. „auch schon im vorherigen Jahrhundert gab es gute Konzepte und Entwicklungen.“ Er selbst habe sich bereits in seiner Dissertation mit dem Thema befasst. 

Aber nicht alle technischen Lösungen werden auch mit guten Inhalten gefüllt. „Die Reihe HMV hat namhafte Autoren, solide Inhalte und wartet bereits als Druckwerk mit einem modernen Verkaufskonzept auf. Anstelle der großen Kompendien der Wettbewerber, wurden einzelne Verträge zu einem günstigen Preis angeboten. So sind eine individuelle und bedarfsgerechte Planung und Aktualisierung möglich. Das macht mir Hoffnung, diese Marke auch digital nochmals erfolgreich weiterzuentwickeln.“

An Ideen mangelt es sicher nicht und es gibt viel zu tun. „Es ist kein Geheimnis, dass viele der kleinen Bände in die Jahre gekommen sind. Zunächst gilt es also, alte und neue Autoren und Autorinnen für die Sache zu begeistern. Wir wollen ihnen von Seiten des Verlages die bestmögliche Unterstützung und unser ganzes Know-How bieten, um ein modernes Produkt zu gestalten. Ganz ohne Veränderungen wird es nicht gehen, aber es gilt, die Schwelle in die digitale Verwertung möglichst niedrig zu halten.“

Das klassische Print-Produkt soll dabei keinesfalls zu kurz kommen. Es gibt schon neue Entwürfe für die Umschläge. Die traditionellen Farben werden sich aber nicht ändern.

Connectivity – Next Level

Aus Anlass der IRIS 2019 habe ich mit einem kleinen Video versucht zu beschreiben, welche Leistung einem Benutzer in einem vernetzten System zur Verfügung stehen könnte. Wer Amazons „Alexa“ beispielsweise mit „guten Morgen“ begrüßt, erhält aus mehreren Quellen aktuelle Informationen zusammengestellt wie Nachrichten, lokales Wetter, Sport etc. In einer spezialisierten Fachumgebung wäre hier eine noch deutlich präziseres und individuelleres Morgenbriefing möglich.

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Beck Connectivity – Da war doch mal was

Bereits in den CD-ROMs des Beck-Verlags von 1993/94 war das Vernetzungssystem „Beck-Connectivity“ fester Bestandteil. Es ermöglichte, über Systemgrenzen bzw. Softwaregrenzen hinweg Dokumente und Produkte miteinander zu verlinken. Dazu gehörte der klassische aktive Link, aber auch eine Sammlung von Rücklinks auf ein Dokument (Passivzitierung) und sogar die Möglichkeit, einer systemübergreifenden Notizfunktion. In den ersten Internetangeboten des Verlags war es dann konsequent möglich, in diese Angebote hinein und aus ihnen heraus auf Offlineprodukte mittels Beck-Connecitivity zu verlinken.

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