ChatGPT: Das Stadtlogo

In diesem Chat geht es um Fragen des Kommunalrechts und gelebte Demokratie. Es geht aber auch um ganz erstaunliche Erkenntnisse zu künstlichen Intelligenz.

Was war geschehen? Zu Anfang seiner Amtszeit wollte der frisch gebackene Bürgermeister einer bayerischen Kleinstadt wortwörtlichein Zeichen setzen. Und so ließ er ein komplett neues Corporate Design für die Stadt entwerfen, insbesondere ein neues Stadtlogo. Den Stadtrat hatte er hierzu nicht gefragt, sondern setzte das Vorhaben als „laufende Angelegenheit“ selbst um.

Die Aufsichtsbehörde hatte hier keine Bedenken. Die Sache endete mit einer Petition zum Bayerischen Landtag. Die Staatsregierung und mit ihr der Landtag hielt das Vorgehen für rechtswidrig.

Interessant ist das folgende Gespräch mit ChatGPT auch deshalb, weil hierzu im Netz wenig bis keine Informationen zu finden sind. Die KI muss also selbständig Schlüsse ziehen. Im Anhang findet sich zudem ein kurzes Gespräch zu demselben Thema, das ich mit ChatGPT ein paar Wochen vorher geführt habe.

Gespräch 2 von Mitte Februar 2023

Darf ein Bürgermeister in Bayern alleine das Logo seiner Stadt ändern?

In Bayern muss die Änderung des Logos einer Stadt beschlossen werden, bevor sie durchgeführt werden kann. Ob ein Bürgermeister alleine in der Lage ist, das Logo zu ändern, hängt von den geltenden Rechtsvorschriften und den besonderen Regelungen der jeweiligen Stadt ab. In der Regel ist jedoch ein beschlussfähiges Gremium erforderlich, das die Änderung beschließt. Dies kann beispielsweise der Stadtrat sein. Daher ist es unwahrscheinlich, dass ein Bürgermeister in Bayern alleine das Logo seiner Stadt ändern kann.

Was für eine ausweichende Antwort! Und genau deshalb ist die Antwort auch nicht völlig falsch. Grundsätzlich wäre wohl der Stadtrat zuständig. Tatsächlich könnte der Stadtrat im Stadtrecht Aufgaben an den Bürgermeister übertragen. Deshalb sei das hier mal so akzeptiert. Besser wäre natürlich gewesen, wenn ChatGPT einfach mal konkret nachgefragt hätte. Jetzt mach ich das:

Welche Rechtsvorschriften sind das?

In Bayern regelt die Gemeindeordnung (BayGO) das Verfahren und die Befugnisse von Gemeinden, einschließlich der Änderung des Logos einer Stadt. Darüber hinaus können lokale Satzungen und Regelungen die Voraussetzungen und Verfahren für die Änderung des Logos einer Stadt festlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass die BayGO und lokale Regelungen einer Prüfung durch die Gerichte unterliegen, um sicherzustellen, dass sie mit den grundgesetzlichen Freiheiten und Rechten der Bürger in Übereinstimmung stehen.

In jedem Fall ist es ratsam, sicherzustellen, dass bei der Änderung des Logos eines kommunalen Symbols alle geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Änderung rechtmäßig und demokratisch durchgeführt wird.

Die BayGO enthält in der Tat die Regeln für die Zuständigkeitsverzeitlung zwischen Stadtrat und Bürgermeister. Es stimmt auch, dass diese in Satzungen nochmals geändert oder präzisiert werden können. Gut ist auch der Hinweis, dass die Satzungen juristisch überprüft werden können. Insbesondere müssen die demokratischen Grundprinzipien gewahrt bleiben.

Zum Stadtlogo steht allerdings in der BayGO nichts spezielles, anders übrigens als zum Stadtwappen. Jetzt versuche ich erste einmal subtil herauszubekommen, ob die KI da etwas verwechselt. Für Wappen gibt es nämlich noch ein eigenes Gesetz, das Bayerische Wappengesetz:

Gibt es außer der BayGO noch weitere Rechtsvorschriften?

Ja, es gibt neben der Gemeindeordnung für Bayern (BayGO) noch weitere Rechtsvorschriften, die für die Änderung des Logos einer Stadt relevant sein können. Hier sind einige Beispiele:

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Dieses Gesetz regelt das Verfahren für die Durchführung von Verwaltungsverfahren, einschließlich der Änderung von Logos.
  • Kommunales Selbstverwaltungsrecht: Dieses Recht regelt die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Kommunen, einschließlich der Gestaltung ihres kommunalen Symbols.
  • Copyright-Gesetz: Dieses Gesetz regelt den Schutz geistigen Eigentums, einschließlich Logos und kommunaler Symbole.
  • Wettbewerbsrecht: Dieses Recht regelt den Schutz vor unlauterem Wettbewerb und kann Auswirkungen auf die Änderung des Logos einer Stadt haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Relevanz und Anwendbarkeit dieser Rechtsvorschriften von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es wird daher empfohlen, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die relevanten Rechtsvorschriften für eine bestimmte Situation zu ermitteln.

Mit diesen Antworten kann man grob leben, sie bringt einen aber nicht weiter. Das VwVfG gilt irgendwie natürlich immer im Verwaltungsverfahren, hilft aber hier nicht weiter. Die Kommunen haben auch in der Tat das Recht, diverse Dinge durch Satzung zu regeln. Sie können aber durch Satzung nicht den Stadtrat von wesentlichen Entscheidungen ausnehmen. Das Copyright-Gesetz gibt’s in Deutschland nicht, das heißt Urhebergesetz. Aber weder das, noch das Wettbewerbsgesetz haben etwas mit dem Verfahren der Änderung des Sadtlogos zu tun. Wieder einmal wirft die KI also alles zusammen, was ihr zu dem Thema einfällt.

Das Wappengesetz nennt ChatGPT jedenfalls nicht. Deshalb werde ich mal deutlicher:

Darf ein Bürgermeister in Bayern alleine das Wappen seiner Stadt ändern?

In Bayern darf ein Bürgermeister alleine das Wappen seiner Stadt nicht ändern. Die Änderung eines Wappens ist eine wichtige Entscheidung, die den Charakter und die Identität einer Stadt betrifft. Daher muss die Änderung des Wappens einer Stadt beschlossen werden, bevor sie durchgeführt werden kann.

In der Regel ist ein beschlussfähiges Gremium erforderlich, das die Änderung beschließt. Dies kann beispielsweise der Stadtrat sein. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Bürgermeister alleine in der Lage ist, das Wappen seiner Stadt zu ändern.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Vorschriften und Verfahren gibt, die befolgt werden müssen, bevor ein Wappen geändert werden kann. Diese können in der Gemeindeordnung für Bayern (BayGO), lokalen Satzungen und Regelungen, dem Copyright-Gesetz und dem Wettbewerbsrecht enthalten sein. Es ist ratsam, sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Verfahren befolgt werden, bevor ein Wappen geändert wird.

Im Ergebnis ist das richtig. Auch die Ausführungen zur Bedeutung des Wappens und der daraus resultierenden Zuständigkeit des Stadtrats lässt sich gut hören. Allerdings steht einiges zur Änderung des Wappens in der BayGO und im Wappengesetz. Das lässt die KI unerwähnt.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Stadtlogo und einem Stadtwappen?

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen einem Stadtlogo und einem Stadtwappen.

Ein Stadtlogo ist ein graphisches Symbol, das eine Stadt repräsentiert und dessen Zweck es ist, die Identität der Stadt zu verkörpern. Es ist oft einfach gestaltet und leicht erkennbar und kann aus Buchstaben, Farben oder einer Kombination von beidem bestehen.

Ein Stadtwappen ist hingegen ein traditionelleres Symbol, das oft aus mehreren Elementen besteht, wie beispielsweise Wappen, Schilden und heraldischen Abbildungen. Stadtwappen haben eine längere Geschichte und Tradition und gelten oft als prestigeträchtiger als Stadtlogos.

In der Praxis werden Stadtlogos oft verwendet, um die Marke einer Stadt zu stärken, während Stadtwappen oft als Symbol für die historische Verwurzelung einer Stadt gelten. Obwohl es einen Unterschied gibt, kann es in manchen Fällen vorkommen, dass beide Symbole übereinstimmen oder sogar miteinander kombiniert werden.

Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen. Hier ist das System erstaunlich sattelfest. Also fragen ich nun nochmal konkret nach der Rechtslage:

Gibt es für die Änderung des Stadtlogos andere Vorschriften als für die Änderung des Stadtwappens?

In der Regel gelten für die Änderung eines Stadtlogos und eines Stadtwappens ähnliche rechtliche Vorschriften. Beide Symbolarten stellen ein offizielles Repräsentationsmittel einer Stadt dar, und Änderungen können einen großen Einfluss auf die Identität und das Ansehen einer Stadt haben.

Daher ist es üblich, dass Änderungen an beiden Symbolarten nur nach einem sorgfältigen Überprüfungs- und Beschlussfassungsprozess erfolgen dürfen. Dies kann ein beschlussfähiges Gremium sein, wie der Stadtrat, und es kann auch eine öffentliche Anhörung und Beteiligung geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen an Stadtlogos und Stadtwappen auch den Copyright-Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften unterliegen können. Es ist daher ratsam, einen Juristen oder eine Fachperson zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften befolgt werden.

Tatsächlich gelten für beide Verfahren dieselben Zuständigkeitsregeln nach der BayGO. Die Bedeutung beider Symbole ist durchaus gut dargestellt. Der Schluss, dass aufgrund des „großen Einflusses auf die Identität und das Ansehen der Stadt“ die Zuständigkeit des Stadtrats gegeben ist, ist gut und richtig.

Ich selbst habe diese Aussage so klar im Netz nicht gefunden. Auch die Stadt und die Rechtsaufsicht waren im konkreten Fall anderer Ansicht. Es bedurfte also einer Petition, um das klarzustellen.

Was die KI unterschlägt, sind die deutlich restriktiveren Regeln zur Änderung des Stadtwappens. Stadtlogos hingegen haben keine Spezialvorschriften. Ich frage also nach:

Gibt es in Bayern nicht ein eigenes Gesetz über Wappen?

Ja, in Bayern gibt es ein eigenes Gesetz über Wappen, nämlich das Bayerische Wappengesetz (BayWG). Dieses Gesetz regelt die Verleihung und Verwendung von Wappen in Bayern und stellt Anforderungen an die Gestaltung von Wappen.

Das Bayerische Wappengesetz gilt für alle öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen in Bayern, einschließlich Städte und Gemeinden. Es legt fest, wer berechtigt ist, ein Wappen zu führen, und beschreibt den Prozess für die Genehmigung von Wappenänderungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Bayerische Wappengesetz neben anderen Rechtsvorschriften, wie dem Bayerischen Gemeindeordnungsgesetz (BayGO), gelten kann, und dass Änderungen an Stadtwappen auch den Vorschriften des Bayerischen Wappengesetzes unterliegen können.

Da fragt man sich doch, warum das Wappengesetz nicht erwähnt wurde:

Warum hast Du das nicht gleich gesagt?

Es tut mir leid, dass ich das Bayerische Wappengesetz nicht gleich erwähnt habe. Als KI-Modell bemühe ich mich immer, so vollständig und präzise wie möglich zu antworten, aber manchmal kann es vorkommen, dass ich wichtige Informationen übersehe oder nicht ausreichend betone. Danke, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, und ich werde in Zukunft mein Bestes geben, um meine Antworten noch zu verbessern.

Einsichtsfähig gibt sich die KI also auch. Letztlich sind wir uns ja irgendwie einig geworden. Wappen aber eben auch Stadtlogos sind so prägend für die Stadt, dass sie ohne die Zustimmung des Stadtrats jedenfalls nicht geändert werden dürfen. Tatsächlich war der Chat in diesem Fall durchaus erhellend.

Die KI macht mit ihrem Vorsatz, sich zu verbessern, womöglich sogar ernst. Vor ein paar Woche lief das Gespräch mit demselben Einstieg noch etwas anders:

Gespräch 1 von Ende Januar 2023

Darf ein Bürgermeister in Bayern alleine das Logo seiner Stadt ändern?

Ein Bürgermeister in Bayern darf nicht alleine das Logo seiner Stadt ändern. Eine Änderung des Logos einer Stadt erfordert in der Regel die Zustimmung des Stadtrats. Es kann auch notwendig sein, dass die Änderung des Logos von anderen Gremien, wie dem Landratsamt oder dem Innenministerium, genehmigt wird. Es ist wichtig, die geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten, bevor eine Änderung des Logos vorgenommen wird.

Die KI formuliert hier im ersten Satz sehr selbstsicher ein durchaus richtiges Ergebnis. Was folgt ist leider Unfug. Für Logos gibt es, anders als für das Wappen, gar keine großen Regelungen. Man muss hier brav die BayGO anwenden. Die führt einen irgendwann zu den richtigen Ergebnissen. Es wirkt aber dennoch so, als ob sie Logo und Wappen vertauscht.

Wo steht das?

Es gibt keine allgemeingültige Regelung, die besagt, dass ein Bürgermeister in Bayern nicht alleine das Logo seiner Stadt ändern darf. Es kann von Stadt zu Stadt und von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein, wer die Zuständigkeit und Befugnis hat, das Stadtlogo zu ändern. In manchen Fällen kann es auch Gesetze oder Vorschriften geben, die die Änderung des Logos regeln. Um sicherzustellen, dass die Änderung des Logos rechtmäßig ist, empfehle ich Ihnen, sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis zu wenden und die geltenden Gesetze und Vorschriften zu prüfen.

Das Ergebnis ist zwar richtig, die Erklärungen sind aber sehr notleidend. Man muss wohl immer noch davon ausgeben, dass die angesprochene Frage nicht abschließend geklärt ist. Ich habe damals allerdings nicht weiter nachgefragt.

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