In diesem Chat geht es um die durchaus praxisrelevante Frage, ob Minderjährige das „erhöhte Beförderungsentgelt“ oder eine Strafe zahlen müssen, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden. Das Thema ist rechtlich durchaus heikel.
Ich habe zu dem Thema mehrere Chats geführt mit unterschiedlichem und teils zähem Verlauf. Hier folgt ein Beispiel. Die Besonderheit dabei ist, dass es um zwei verschiedene Bereiche geht, eine mögliche Straftat und das (zivilrechtliche) erhöhte Beförderungsentgelt. Für die Straftat muss Strafmündigkeit gegeben sein und ein Vorsatz nachgewiesen werden. Für das erhöhte Beförderungsentgelt, wird ein gültige Beförderungsvertrag benötigt. In unserem Beispiel ist die Schwarzfahrerin mit 14 strafmündig, aber nicht voll geschäftsfähig. Ich fangen mal ganz einfach an:
Muss ein Kind in Deutschland für Schwarzfahren eine Strafe bezahlen?
Ja, in Deutschland müssen auch Kinder für Schwarzfahren Strafen bezahlen, wenn sie erwischt werden. Allerdings wird das Strafmaß in der Regel milder sein als bei Erwachsenen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt werden können, da sie in diesem Alter als nicht schuldfähig gelten. In diesem Alter kann es jedoch sein, dass die Eltern für das Schwarzfahren ihres Kindes haften müssen.
- Schwarzfahren ist strafbar, das stimmt. Aber nur bei Vorsatz. Da muss schon viel passieren, damit man den nachweisen kann.
- Kinder unter 14 sind nicht strafmündig. Das stimmt auch.
- Aber Haftung der Eltern und Strafbarkeit der Kinder, das sind doch zwei ganz verschiedene Dinge. Wo soll bitte beim Schwarzfahren ein eine – womöglich strafrechtliche – Haftung der Eltern entstehen? Das ist abstrus.
Fragen wir mal weiter:
Wo steht das alles?
Das Recht auf Strafe für Kinder, die in Deutschland für Schwarzfahren verantwortlich sind, ist in mehreren Gesetzen geregelt, darunter:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Jugendstrafrecht
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Diese Gesetze definieren die Voraussetzungen und Bedingungen für die Bestrafung von Kindern und Jugendlichen, die im öffentlichen Nahverkehr ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in jedem Einzelfall unterschiedliche Faktoren geben kann, die das Strafmaß beeinflussen, wie z.B. das Alter des Kindes, die Umstände des Vorfalls und die Vorgeschichte des Kindes. Aus diesem Grund sollten Sie immer die Rat eines Anwalts oder eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Folgen von Schwarzfahren haben.
Vorsätzliches Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Bei Jugendlichen kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) als strafrechtlicher Rahmen hinzu. Das OWiG wird hier nicht zur Anwendung kommen.
Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt es eine Ermächtigung für Verordnungen, die das sog. erhöhte Beförderungsentgelt regeln. Das ist die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) Alles weitere wird in den einzelnen Beförderungsbedingungen geregelt. Die Grundregeln zu Verträgen findet man übrigens im BGB.
Eine Differenzierung zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht gelingt der KI nicht sauber. Tatsächlich hat ChatGPT hier zusammengewürfelt, was ihr gerade zu den Themen Strafe, Jugendstrafe und Personenbeförderung so eingefallen ist. Wirklich richtig ist das alles nicht.
Umso wichtiger ist natürlich der Hinweis auf die individuellen Umstände und besonders der „Disclaimer“. Zurecht rät die KI, sich im Zweifel Rat bei einem Rechtsbeistand zu holen. Ein guter Rechtsanwalt kann hier vielleicht sogar dafür sorgen, dass niemand irgendetwas zahlen muss.
Jetzt konfrontiere ich die KI mal mit dem erhöhten Beförderungsentgelt:
Meine Tochter ist 14 Jahre alt. Sie soll wegen Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Muss sie das?
Ja, Ihre 14-jährige Tochter könnte verpflichtet sein, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, wenn sie ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist und erwischt wird
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die Beförderungsentgelte für den öffentlichen Nahverkehr und legt fest, dass Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen, das in der Regel deutlich höher ist als der reguläre Fahrpreis.
Wenn Ihre Tochter ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist und erwischt wird, kann sie verpflichtet sein, dieses erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe des erhöhten Beförderungsentgelts von den jeweiligen Verkehrsunternehmen festgelegt wird und je nach Region unterschiedlich sein kann.
Es wäre auch ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Tochter alle ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und keine unbeabsichtigten Folgen fürchten muss.
Das stimmt im großzügig betrachtet zumindest für Erwachsene. Allerdings stehen die Regeln nicht direkt im Personenbeförderungsgesetz sondern eben in der entsprechenden Verordnung und den einzelnen Beförderungsbedingungen. Bei Minderjährigen sind sich die Jurist:innen aber nicht so einig, ob das Entgelt zu zahlen ist.
Die KI redet hier interessanter Weise nur im Konjunktiv. Das klingt fast wie in einem Rechtsgutachten. Am Ende rät sie wieder zu fachlichem Beistand. Dieser Rat ist in der Tat nicht so schlecht, aber welcher Rechtsberater hat schon Lust auf solche Kleinigkeiten? Also frage ich nochmals konkret nach:
Aber meine Tochter ist minderjährig!
Ja, das ist richtig. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt, da sie in diesem Alter als nicht schuldfähig gelten.
In Bezug auf das erhöhte Beförderungsentgelt gibt es jedoch keine speziellen Ausnahmen für minderjährige Fahrgäste. Daher könnte es sein, dass Ihre minderjährige Tochter verpflichtet ist, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, wenn sie ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist und erwischt wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in jedem Einzelfall unterschiedliche Umstände eine Rolle spielen können, die das Strafmaß beeinflussen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Tochter alle ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und keine unbeabsichtigten Folgen fürchten muss.
Und wieder haben wir ein Kuddelmuddel zwischen Straf- und Zivilrecht. Aber nicht nur im Strafrecht gibt es eine Sonderregel. Im Zivilrecht – und darum geht es beim Beförderungsentgelt, gibt es eine ausgeprägten Jugendschutz durch die Regeln zur Geschäftsfähigkeit. Das übersieht ChatGPT. Bleiben wir aber erst noch im Strafrecht und fragen nach:
Was könnten das für unterschiedliche Umstände sein?
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die bei der Entscheidung über das Strafmaß für Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr eine Rolle spielen können, insbesondere bei minderjährigen Fahrgästen. Hier sind einige Beispiele:
- Unwissenheit: Wenn Ihre Tochter nicht wusste, dass sie eine gültige Fahrkarte braucht, kann das die Entscheidung beeinflussen, ob sie verpflichtet ist, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen.
- Vergesslichkeit: Wenn Ihre Tochter vergessen hat, eine Fahrkarte zu kaufen, kann das ebenfalls bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
- Finanzielle Situation: In bestimmten Fällen kann die finanzielle Situation einer Person bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
- Vorstrafen: Wenn Ihre Tochter bereits wegen Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr belangt wurde, kann das das Strafmaß beeinflussen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur einige Beispiele sind und dass die Entscheidung in jedem Einzelfall von den jeweiligen Umständen abhängt. Daher ist es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Tochter alle ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und keine unbeabsichtigten Folgen fürchten muss.
Auch das ist teilweise Unfug. Unwissenheit und Vergesslichkeit, so wie es hier geschildert ist, sind Hinweise auf mangelnden Vorsatz. Dann wäre Schwarzfahren strafrechtlich gar nicht relevant.
Die finanzielle Situation hat im Jugendstrafrecht kaum eine Auswirkung. Beruft sich die Person auf die finanzielle Situation, wäre das womöglich ein Indiz für einen Vorsatz – also Vorsicht damit! Lediglich mögliche Vorfälle in früheren Zeiten könnten sich auf die Strafe negativ auswirken.
Kommen wir zurück auf das erhöhte Beförderungsentgelt – die bekannten 60,-€:
Ist das erhöhte Beförderungsentgelt überhaupt eine Strafe?
Das erhöhte Beförderungsentgelt, das für Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr verlangt wird, ist keine Strafe im formalen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine Art von Sanktion, die darauf abzielt, den Verstoß gegen die Regeln des öffentlichen Nahverkehrs zu ahnden und gleichzeitig die Einnahmen der Verkehrsunternehmen zu erhöhen.
Das erhöhte Beförderungsentgelt wird normalerweise verhängt, wenn ein Fahrgast ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist und erwischt wird. Die Höhe des erhöhten Beförderungsentgeltes variiert je nach Verkehrsunternehmen und Bundesland, aber es ist normalerweise höher als der reguläre Fahrpreis für die gefahrene Strecke.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt eine Art von Sanktion ist, die darauf abzielt, die Einhaltung der Regeln des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten und gleichzeitig den finanziellen Ausfall der Verkehrsunternehmen auszugleichen, der durch Schwarzfahrer verursacht wird.
Es stimmt, dass das erhöhte Entgelt eine abschreckende Wirkung haben soll. Somit ist es in gewisser Weise eine Sanktion. Zunächst einmal ist das erhöhte Beförderungsentgelt eben ein zivilrechtliches Entgelt für eine Leistung. Es beruht auf einem Vertrag. Deshalb frage ich nochmals nach:
Benötige ich für ein Beförderungsentgelt nicht einen Beförderungsvertrag?
Ja, Sie haben Recht. Um ein Beförderungsentgelt zu verlangen, muss zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Fahrgast ein Beförderungsvertrag bestehen. Ein Beförderungsvertrag kommt normalerweise automatisch zustande, wenn ein Fahrgast eine gültige Fahrkarte kauft oder eine Fahrkarte elektronisch aktiviert, die bereits im Besitz ist.
Durch den Beförderungsvertrag verpflichtet sich der Fahrgast, das vereinbarte Beförderungsentgelt zu zahlen, und das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich, den Fahrgast zum Ziel zu bringen. Wenn ein Fahrgast ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, besteht kein Beförderungsvertrag, und das Verkehrsunternehmen kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen, um den Verstoß gegen die Regeln des öffentlichen Nahverkehrs zu ahnden.
In diesem Fall ist es jedoch wichtig zu beachten, dass das erhöhte Beförderungsentgelt kein regulärer Teil des Beförderungsentgelts ist, sondern eine Art von Sanktion für den Verstoß gegen die Regeln des öffentlichen Nahverkehrs. Daher ist es wichtig, immer eine gültige Fahrkarte zu besitzen, um sicherzustellen, dass man alle seine Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag erfüllt und keine unbeabsichtigten Folgen fürchten muss.
Wie sooft klingt das gut, ist aber inhaltlich widersinnig und teilweise schlicht falsch:
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist ein Entgelt. Man benötigt hierfür einen Beförderungsvertrag. Beim Erwachsenen kommt dieser auch dadurch zustande, dass er oder sie die Bahn betritt und sich befördern lässt. Ein Beförderungsvertrag besteht also auch ohne Fahrkarte. Die KI behauptet hier das Gegenteil („kein Beförderungsvertrag“). Ohne Fahrkarte, wenn man erwischt wird, wird das erhöhte Entgelt auf Basis des Vertrages fällig. Damit hat man dann die Fahrkarte bis zum Ziel – halt deutlich teurer.
Bei Minderjährigen ist aber die Besonderheit, dass diese nur in beschränktem Umfang oder gar nicht Verträge abschließen können. Das geht auch nicht durch das Betreten der Bahn. Ich frage also nochmals nach, obwohl ChatGPT das Prinzip womöglich gar nicht verstanden hat:
Aber meine Tochter ist minderjährig und kann gar keine Verträge abschließen
Das ist richtig. Minderjährige Kinder sind gemäß deutschem Recht in der Regel nicht geschäftsfähig und können daher keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen. In diesem Fall ist es üblich, dass die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes die Verantwortung für die Regulierung der entstandenen Kosten übernehmen.
Wenn das minderjährige Kind ohne gültige Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, kann das Verkehrsunternehmen dennoch ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen, um den Verstoß gegen die Regeln des öffentlichen Nahverkehrs zu ahnden. In diesem Fall sollten die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes dafür sorgen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das erhöhte Beförderungsentgelt eine Sanktion für den Verstoß gegen die Regeln des öffentlichen Nahverkehrs ist und kein regulärer Teil des Beförderungsentgelts. Daher ist es immer ratsam, sicherzustellen, dass minderjährige Kinder mit einer gültigen Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, um zu vermeiden, dass sie unbeabsichtigte Folgen fürchten müssen.
Die KI will – fast wie ein realer Mensch – nicht davon abweichen, dass hier eine Sanktion zu erfolgen hat. Sie macht also die Eltern mitverantwortlich und konstruiert auch ohne Vertrag einen Anspruch des Verkehrsunternehmens. Das ist aber höchst umstritten und so wohl nicht richtig. Wenn es keinen Vertrag gibt, gibt es auch kein Beförderungsentgelt. Wenn die Eltern allerdings den Vertrag noch genehmigen, dann Wäre das Geld wohl fällig.
Es gibt aber in der Diskussion durchaus gewichtige Stimmen, die auch für Minderjährige einen solchen Vertrag annehmen, da der Vertrag einige Vorteile z.B. dann hat, wenn bei der Beförderung etwas schief geht. Ich persönlich sehe das nicht so und bin damit auch in guter Gesellschaft. Sollte der Vertrag im Einzelfall Vorteile haben, könnten die Eltern ihn immer noch genehmigen, damit er zustande kommt.
Also Frage ich nochmals die KI nach der Rechtsgrundlage – eine Frage, die ich mir besser gespart hätte:
Wo steht, dass das Verkehrsunternehmen dennoch ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen kann?
Das Recht des Verkehrsunternehmens, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen, wenn ein Fahrgast ohne gültige Fahrkarte unterwegs ist, wird in der Regel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens festgelegt. Diese Bedingungen sind für jedes Verkehrsunternehmen unterschiedlich und können auf der Website des Verkehrsunternehmens oder an Bord der Fahrzeuge eingesehen werden.
In einigen Bundesländern gibt es auch gesetzliche Regelungen, die das Verkehrsunternehmen ermächtigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen, wenn ein Fahrgast ohne gültige Fahrkarte unterwegs ist. Diese Regelungen werden in den jeweiligen Landesverkehrsgesetzen oder Verkehrsordnungen festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch Bundesländer gibt, in denen es keine gesetzlichen Regelungen für ein erhöhtes Beförderungsentgelt gibt. In diesen Fällen kann das Verkehrsunternehmen dennoch ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen, das jedoch nicht gesetzlich verankert ist.
Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Neu ist aber die Berufung auf die Beförderungsbedingungen. Also letzte Runde:
Damit die Beförderungsbedingungen gelten, muss doch ein Vertrag zustande gekommen sein?
Ja, das ist richtig. Um die Beförderungsbedingungen anzuwenden, muss ein Beförderungsvertrag zustande gekommen sein. Ein Beförderungsvertrag kommt in der Regel automatisch zustande, wenn eine Person eine öffentliche Verkehrsmittel nutzt, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
In dem Moment, in dem die Person das Verkehrsmittel betritt und die Fahrt beginnt, ist ein Beförderungsvertrag zustande gekommen. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Person, die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens zu akzeptieren und zu befolgen, einschließlich der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts, wenn eine gültige Fahrkarte nicht vorliegt.
Es ist jedoch zu beachten, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als minderjährig gelten und daher keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen können. In diesem Fall müsste die Person, die für das Kind verantwortlich ist, wie z.B. ein Elternteil, den Beförderungsvertrag akzeptieren.
Geht doch! Das war jetzt mal eine richtige, umfangreiche und verständliche Antwort, die hoffen lässt. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer eine letzte Frage:
Wenn die Eltern das nicht tun?
Wenn die Eltern oder die Person, die für das Kind verantwortlich ist, den Beförderungsvertrag nicht akzeptieren, kann das Verkehrsunternehmen in bestimmten Fällen dennoch ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Dies hängt jedoch von den jeweiligen Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens ab.
In der Praxis kann es vorkommen, dass Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt auch von minderjährigen Fahrgästen verlangen, die ohne gültige Fahrkarte fahren. Es ist jedoch unklar, ob diese Forderungen rechtlich durchsetzbar sind, da minderjährige Personen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht zur Zahlung von Entgelten für eine Leistung verpflichtet sind, die sie selbst nicht beauftragt haben.
In solchen Fällen kann es ratsam sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Rechtslage zu klären und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.
Da wären wir also! Es kann sein, dass Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Es ist jedoch unklar, ob diese Forderungen rechtlich durchsetzbar sind.
Genau das ist der Punkt. Eine solche Forderung ist – zumindest nach überwiegender Rechtsmeinung – eben nicht durchsetzbar, weil sie eben gar nicht existiert. Wenn die Eltern nicht zustimmen und das Kind auch im Vorfeld darauf hingewiesen haben, dass sie Schwarzfahren nicht genehmigen, dann gibt es keinen Beförderungevertrag und damit auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Ich persönlich habe das zweimal mit einem Beförderungsunternehmen durchexerziert und jedes Mal konnte ich die 60,-€ gegen Zahlung des normalen Fahrpreises abwenden. Auch das wäre übrigens nicht nötig gewesen, aber das Gerechtigkeitsempfinden hat hier gesiegt.
Aus meiner Sicht hat die KI hier aber kläglich versagt. Ein normaler Nutzer hätte schon viel früher aufgegeben und hätte wohl nach der Einschätzung der KI das Geld bezahlt.
Ich rege allerdings hier an, und werde das auch selbst versuchen, solche Fragen von rechtlichen Laien durchspielen zu lassen.
2 Antworten auf „ChatGPT: Minderjährige Schwarzfahrerin“
Kommentare sind geschlossen.