Die Kreativität von ChatGPT – Das EGBauGB

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit einem Beispiel, in dem ChatGPT eine gewisse (gesetzgeberische) Kreativität zeigt.

Ein EGBauGB gibt es nicht. Ich wollte man herausfinden, ob ChatGPT es dennoch kennt.

Kennst Du den Inhalt vom EGBauGB?

Ja, ich kenne den Inhalt des EGBauGB (Einführungsgesetz zum Baugesetzbuch). Das EGBauGB legt die grundlegenden Regelungen für das Baugesetzbuch (BauGB) fest und bildet den Rahmen für die Bauleitplanung und den Bauablauf in Deutschland.

In der Tat ist mir das System auf den Leim gegangen. Es erfindet einen durchaus plausiblen Gesetzestitel „Einführungsgesetz zum Baugesetzbuch“. Nachdem es andere mit „EG“ abgekürzte Gesetze gibt, wie etwa das EGBGB, ist diese Namensbildung statistisch nachvollziehbar.

Des Weiteren enthält das EGBauGB Regelungen zu den Anforderungen an das Bauen, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, des Schutzes vor Lärm und Strahlung sowie hinsichtlich der Barrierefreiheit.

Im EGBauGB werden beispielsweise die Kompetenzen und Aufgaben der einzelnen Baubehörden geregelt, die Voraussetzungen für die Erteilung von Baugenehmigungen beschrieben, und die Verfahren für die Überprüfung von Bauvorhaben durch die Baubehörden festgelegt.

Die KI scheint hier eher den Inhalt des BauGB darzustellen. Das ist nicht mehr ganz so plausibel. Einführungsgesetze enthalten eben nicht denselben Inhalt sonder Übergangsregelungen oder wie beim EGBGB Regelungen im internationalen Umfeld.

Ich habe danach noch Fragen zur Fundstelle gefragt, die ich hier nur zusammenfasse: Die KI verweist wie schon zuvor auf die Webseite des BMJ. Sie kann auch eine Fundstelle im BGBl nennen. Diese ist nicht ganz plausibel, da nur die Nummer und auf Nachfragen das Jahr, nicht aber die Seite wiedergegeben werden.

Nun frage ich nochmals nach, indem ich einen anderen Inhalt vorschlage:

Geht es nicht im EGBauGB auch um Übergangsregelungen vom BBauG zum BauGB?

Ja, das stimmt. Das EGBauGB enthält auch Übergangsregelungen von dem früheren Bundesbaugesetz (BBauG) zum Baugesetzbuch (BauGB). Diese Übergangsregelungen sind notwendig geworden, weil das Baugesetzbuch eine grundlegende Neuordnung des Baurechts in Deutschland darstellte.

Mit dem Inkrafttreten des Baugesetzbuchs und dem EGBauGB wurde eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Baurechts angestrebt. Die Übergangsregelungen regeln, wie die bestehenden Rechtsverhältnisse nach dem früheren Bundesbaugesetz auf das neue Recht übertragen werden und unter welchen Bedingungen Übergangsvorschriften gelten sollen.

Diese Übergangsregelungen sind für die praktische Anwendung des Baugesetzbuchs von großer Bedeutung, da sie die Überleitung von den früheren Regelungen zu den neuen Vorschriften sicherstellen und Rechtssicherheit für die Beteiligten gewährleisten.

Die Antwort klingt interessant. Auch hier hat sich das System wieder auf die falsche Fährte locken lassen. Es weiß nun sogar, wie groß die Bedeutung dieses ja gar nicht existierenden Gesetzes ist. Tatsächlich ist das also nur unreflektiertes Geschwätz. Ich spreche das mal an:

Ich glaube ja, es gibt gar kein EGBauGB?

Stimmt, das habe ich mich offenbar vertan. Es gibt kein Einführungsgesetz zum Baugesetzbuch (EGBauGB). Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein selbstständiges Gesetz und bedarf keiner besonderen Einführung.

Ich entschuldige mich für diesen Fehler in meiner Antwort. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen, so genau wie möglich und auf der Grundlage meiner Schulung zu antworten, aber manchmal kann ich mich irren. Bitte zögern Sie nicht, mich zu korrigieren, wenn Sie das Gefühl haben, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Das Verhalten kennen wir schon. Die KI gibt den Fehler zu. Es kennt sogar gleich eine Begründung, warum es kein Einführungsgesetz benötigt, die aber eher nicht so nachvollziehbar ist. Tatsächlich wirkt aber genau dieses Verhalte fast schon menschlich. Solche Gespräche kann man durchaus auch mit Personen führen, die nicht eingestehen wollen, dass sie sich in einem Gebiet nicht auskennen 🙂