Bereits in den CD-ROMs des Beck-Verlags von 1993/94 war das Vernetzungssystem „Beck-Connectivity“ fester Bestandteil. Es ermöglichte, über Systemgrenzen bzw. Softwaregrenzen hinweg Dokumente und Produkte miteinander zu verlinken. Dazu gehörte der klassische aktive Link, aber auch eine Sammlung von Rücklinks auf ein Dokument (Passivzitierung) und sogar die Möglichkeit, einer systemübergreifenden Notizfunktion. In den ersten Internetangeboten des Verlags war es dann konsequent möglich, in diese Angebote hinein und aus ihnen heraus auf Offlineprodukte mittels Beck-Connecitivity zu verlinken.
Das System war nicht an den Beck-Verlag gebunden. Alle Tools und Dokumentationen waren öffentlich verfügbar (zunächst auf Diskette und später im Netz, archive.org). Dennoch schien der Name (s.u. Herberger) abschreckend zu sein.
Kernstück der Beck-Connectivity ist ein ID-Konzept, vergleichbar mit dem heutigen ECLI oder ELI. In beck-online wird das ID-Konzept auch aktuell noch angewendet. Jedes Dokument erhält hiermit eine, bei Bedarf auch mehrere IDs, die aus der typischen Zitierung herleitbar und über die Zeit verlässlich sind.
Bis heute fehlt eine systemübergreifende Vernetzung. Das ist ein erhebliches Problem für die Anwender, da sie mühsam in mehreren Quellen suchen müssen. Zwar kann man im Web prinzipiell Hyperlinks auf jedes Dokument im Netz legen. Für einen effizienten Verlinkungsprozess bedarf es allerdings vorhersehbarer und dauerhafter IDs. Diese sind bei vielen Anwendungen noch nicht selbstverständlich oder jedenfalls nicht dokumentiert.
Im Juristischen Kontext gibt es zudem Dokumente, die an mehreren Quellen verfügbar sind, wie Gesetze und Rechtsprechung. Hier bedarf es eines Leitsystems (neudeutsch „Hub“), das sich auch den Nutzerwünschen anpasst.
Für eine angebotsübergreifende Passivverlinkung ist ein entsprechender Web-Service notwendig und passende Schnittstellen bei den Informationsanbietern. Nichts von alledem ist in den vergangenen 30 Jahre realisiert worden, obwohl es erheblich zur Nutzbarkeit von Rechtsinformationen beitragen würde.
Ich habe mich entschlossen, mich diesem Thema alsbald nochmals zu widmen. Das Schlusswort hier hat aber Herr. Prof. Herberger, der sich 1996 einmal zum Thema Beck-Connectivity äußerte:
[JURPC]
Eine der herausragenden Stärken der in einer kohärenten Viewer-Umgebung realisierten juristischen Beck-‚Electronica‘ ist die Beck-Connectivity. Darunter ist (vom Anspruch her) zu verstehen, daß alle potentiellen Hypertexte hinterlegt sind. Wenn dann ein Produkt im Rechner vorhanden ist, das an der Beck-Connectivity teilnimmt, wird ein Sprung zur Zielstelle ausgeführt. Ein Beispiel dazu auf der Grundlage der LMR-CD … In FPackVo 12 Rn. 25 gibt es einen Verweis auf § 145 BGB. Ist der Schönfelder auf CD-ROM im System verfügbar, kann der Hypertextsprung ausgeführt werden, ohne daß der Anwender sich über den “Klick” hinaus weitere Gedanken machen muß.
An der “Beck-Connectivity” ist die Bezeichnung zu kritisieren, weil sie den Eindruck erweckt, das Konzept sei auf Beck-Produkte limitiert. Dem ist nicht so. Vielmehr kann der Sprung aus elektronischen Beck-Produkten auch zu Nicht-Beck-Produkten führen, wenn diese sich an dem Referenzsystem beteiligen. Es ist bedauerlich, daß dieser Ansatz für einen offenen anbieterneutralen Referenzstandard bisher bei anderen juristischen Angeboten keine Gefolgschaft gefunden hat. Sollte diese Zurückhaltung einmal überwunden sein, wird es noch eine Menge Arbeit geben (vgl. diesbezüglich das oben zur Erkennung potentieller Hypertexte Gesagte). Trotzdem liegt hier ein erfolgversprechender Ansatz für einen offenen Standard.
Herberger JurPC 1996, 432 (434), jurpc.de